Fenrich Automobile GmbH Dagmar Fenrich / Hartmut Fenrich Sülzborn 8 39128 Magdeburg Deutschland 0391/25633-0

Feinstaubplakette



Die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge, kurz Feinstaubverordnung, ermöglicht die Einrichtung von Umweltzonen in Deutschland als Maßnahme zur Einhaltung der Luftgrenzwerte für Feinstaub und Stickstoffoxid. In eine Umweltzone dürfen nur Kraftfahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen einfahren, die sich nach ihrer Euro-Abgasnorm sowie dem Feinstaubausstoß richtet.

Es wurden vier Schadstoffgruppen definiert, von denen drei Gruppen durch Aufkleber (Plaketten) gekennzeichnet sind. Diese werden bei betroffenen Fahrzeugen (Personenkraftwagen, Lastkraftwagen) gut sichtbar rechts oben oder unten hinter der Windschutzscheibe angebracht.



Die Feinstaubplaketten können für einen Beitrag von fünf Euro unter anderem bei den Zulassungsbehörden, den technischen Diensten wie TÜV, GTÜ, KÜS, Dekra und den abgasuntersuchungsberechtigten Werkstätten erworben werden. Hierzu ist, bei in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen, die Vorlage des Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung notwendig; bei Lkw-Maut-pflichtigen Fahrzeugen auch durch die entsprechenden Dokumente. Es besteht keine generelle Pflicht zum Erwerb einer Feinstaubplakette.



Quelle: www.wikipedia.de

 
 

© 2013. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright. Fenrich Automobile GmbH | Sülzborn 8 | 39128 Magdeburg