TÜV / AU
Der Name TÜV ist eine Abkürzung für Technischer Überwachungs-Verein. Er kennzeichnet eingetragene Vereine, die technische Sicherheitskontrollen, insbesondere auch solche, die durch staatliche Gesetze oder Anordnungen vorgeschrieben sind, auf privatwirtschaftlicher Basis durchführen. Mitglieder sind seit Gründung des ersten Dampfkessel-Revisions-Vereins - so der ursprüngliche Name - im Jahre 1866 Wirtschaftsunternehmen, die überwachungsbedürftige Anlagen betreiben.
In Deutschland sind die TÜV-Gesellschaften überwiegend in den drei großen Dachgesellschaften TÜV Süd, TÜV Rheinland und TÜV Nord organisiert. Daneben gibt es die konzernunabhängigen TÜV Thüringen und TÜV Saarland. Alle nehmen hoheitliche Aufgaben auf den Gebieten der Kfz-Überwachung, des Fahrerlaubniswesens und der Geräte- und Produktsicherheit wahr. Alle Gesellschaften, die „TÜV“ in ihrem Namen führen, gehören zu mindestens 25,1 % einem Technischen Überwachungs-Verein e. V., der als Selbsthilfe-Organisation der deutschen Wirtschaft vom Staat mit den genannten hoheitlichen Aufgaben beliehen ist ("TÜV Konvention").

Die Abgasuntersuchung (Abk.: AU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von Kraftfahrzeugen, u. a. in Deutschland nach § 47a StVZO in Verbindung mit Anlage VIII und VIIIa. Durch die Untersuchung soll sichergestellt werden, dass die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge über den Nutzungszeitraum innerhalb der festgelegten Abgasnorm bleiben.
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